Psychotherapie

Im Rahmen meiner Weiterbildung zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie habe ich sowohl eine tiefenpsychologische als auch eine verhaltenstherapeutische Ausbildung gemacht.

Nachfolgend habe ich mich im Rahmen meiner Interessenschwerpunkte Borderline-Persönlichkeitsstörungen und Traumafolgestörungen intensiv in der Dialektisch Behavioralen Therapie (DBT) nach M. Linehan weitergebildet und arbeite seither bevorzugt mit dieser Methode.
Das tiefenpsychologische Fundament meiner Ausbildung erlebe ich weiterhin als sehr hilfreich, dennoch habe ich mich entschieden, in erster Linie verhaltenstherapeutisch zu arbeiten.

Aus der Serie 'Flow' von Anne Nissen © / bearbeitet von Jana Jacobs (Kujau & Partner)

Im Therapieprozess sitzt man am Ufer des eigenen Lebensflusses und betrachtet dessen bisherigen Verlauf. Es ist noch nicht erkennbar, wohin er weiter fließt noch welche Strudel, Flauten und Wasserfälle er noch mit sich bringen wird. Doch man kann lernen, sicher darin zu schwimmen und zu tauchen und von Zeit zu Zeit wieder ans Ufer zu gehen und ihn und sich selbst darin liebevoll zu betrachten.

Und man kann lernen, die Instrumente der Symphonie des eigenen Lebens neu zu stimmen und sich mit einem zugeneigt neugierigen Ohr den lauten und leisen Passagen mit all ihrem Wohlklang und ihren Dissonanzen zu lauschen.


Verfahren / Indikationsspektrum / Schwerpunkte

Verfahren:

  • Kognitive Verhaltenstherapie
  • Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT) nach M. Linehan

Indikationsspektrum:

  • Depressive Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Dissoziative Störungen
  • Somatoforme Störungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen

Schwerpunkte:

  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Dissoziative Störungen
  • Emotional instabile Persönlichkeitsstörungen vom Borderline-Typ

Hinweis für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)

Die Hürden für die Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie durch die Gesetzlichen Krankenkassen sind ganz allgemein in den vergangenen Jahren höher gesetzt worden, bzw. es wird immer komplizierter, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch die Gesetzlichen Krankenkassen bewilligt zu bekommen.

Noch schwieriger ist es geworden, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung – zu denen auch ich gehöre - (außervertragliche Psychotherapie) erstattet zu bekommen, wenn die Suche nach einem kassenzugelassenen Therapeuten (Vertragstherapeut) erfolglos geblieben ist.

Welche Möglichkeiten bestehen bzw. unter welchen Voraussetzungen die Gesetzlichen Krankenkassen dennoch verpflichtet sind, die Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie zu übernehmen (Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren nach SGB V § 13, Abs. 3 für gesetzlich Versicherte) ist unter dem folgenden Link ausführlich nachzulesen:

Flyer "Außervertragliche Psychotherapie" (pdf, extern)
vom Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im BDP (www.vpp.org).

Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, wenden Sie sich bitte vor einem (für Sie kostenpflichtigen, voraussichtlich nicht durch Ihre Krankenkasse erstattungsfähigen) Erstgespräch bei mir an Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich bezüglich des Vorgehens beraten.

Dr. Cornelia Nitschke

0511/71303035

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